Rechtsprechung


Aktuelle Rechtssprechung

Modernisierung

Auch von den Renovierungskosten, die infolge einer Modernisierung entstehen, können 11% als Kosten der Modernisierung auf die Miete umgelegt werden.

BGH, Entscheidung vom 30.03.2011, VIII ZR 173/10

Mieterhöhung

Auch bei einem Mieterhöhungsverlangen gem. § 558a Abs. 1 BGB reicht es aus, dass sich die Vertretung des Vermieters durch einen Bevollmächtigten (z.B. die Hausverwaltung) aus den Umständen ergibt. Eine ausdrückliche Offenlegung der Vertretung und namentliche Benennung des Vermieters ist nicht dann zwingend erforderlich.

BGH, Urteil vom 2. April 2014 -VIII ZR 231/13

Heizkosten

Eine Heizkostenabrechnung ist inhaltlich fehlerhaft, wenn in ihr nicht nur die Kosten für den im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoff umgelegt werden, sondern auch die Kosten für den am Ende des Abrechnungszeitraums noch nachgetankten Brennstoff. Der Restbestand am Ende des Jahres muss also abgezogen werden.

BGH, Beschluss vom 14.2.2012 – VIII ZR 260/11

Schönheitsreparaturen

Selbst wenn dem Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem frischen weißen Anstrich überlassen wurde, ist eine Farbwahlklausel nur dann wirksam, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Der Mieter muss dann nicht renovieren, wenn er auch während der Mietlaufzeit die Wände weiß streichen muss

BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 – VIII ZR 205/11

Kündigung / Eigenbedarf

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt oder mindestens in Erwägung zieht, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder einem Angehörigen zu überlassen.

BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 233/12

Betriebskosten

Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann formell wirksam, wenn die auf die Mieter der Abrechnungseinheit verteilten Gesamtkosten vollständig angegeben wurden. Dies bedeutet, dass der Vermieter nicht nur den Gesamtbetrag der im Kalenderjahr umzulegenden Kosten anzugeben hat, sondern er muss sämtliche zur Ermittlung dieses Betrags erforderlichen Rechenschritte nachvollziehbar offenlegen.

BGH, Urteil vom 2. April 2014 -VIII ZR 201/13